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Gutes für die Ewigkeit

Nur die Zinsen/Ertäge werden für Gutes eingesetzt. Der Kapitalstock bleibt erhalten. Somit generiert jede Zustiftung eine Kapitalerhöhung und Jahr für Jahr eine höhere Ausschüttung für Gutes.

Also für immer und ewig!

Verantwortung

Dem internationalen Lions Motto „we serve“ sehen wir uns mehr als verpflichtet. Anerkannt gemeinnützig handeln wir ausschließlich um unsere Gesellschaft zu verbessern.

Engagement

Die Mitglieder des Lions Club Eutin, unseres Fördervereins und des Siftungsbeirates setzen sich unentgeltlich und ehrenamtlich mit weit über unsere Region bekannten Veranstaltungen für den Guten Zweck ein.

Benefit

Zustiftungen sind das wichtigste für eine Stiftung, somit sind auch unsere Stifter für uns das Wichtigste. Neben Zuwendungsbescheinigung, Urkunde und namentlicher Nennung auf unserem Stifungsboard oder Presseartikel bekommt jeder die Gewissheit mit unserem Motto „Gutes für die Ewigkeit“ ein Teil unserer Gemeinschaft zu sein.

Wir danken von ganzem Herzen!


Was ist die Stiftung?

Zweck und Aufgaben der Stiftung entsprechen exakt denen des Lions Club Eutin bzw. des Fördervereins Lions Club Eutin e. V., sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele.

Ihr Wirken dient insbesondere dazu, Kinder- und Jugendarbeit zu fördern, Mitmenschen in wirtschaftlicher und seelischer Not beizustehen und auch Institutionen zu unterstützen, die unmittelbar in diesen Bereichen tätig sind. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf regionalen Projekten.

Eine Zustiftung hat die Vorteile, dass das zugestiftete Kapital auf Dauer erhalten bleibt und die Erträge hieraus Jahr für Jahr Gutes tun. Diese Zustiftungen können sogar mit einer festen Zweckbestimmung oder als Namens-Stiftung „auf ewig“ mit dem Namen des Stifters verbunden werden. Über Zuwendungsbescheinigungen sind die Zustiftungen steuerlich voll absetzbar.

Alle Erträge, die die Stiftung erzielt, fließen komplett dem Förderverein Lions Club Eutin e.V. zu und werden für die bereits beschriebenen Zwecke zum Wohle der Allgemeinheit verwendet.


Ziele Stiftung

Der Zweck des Stiftungsfond bewegt sich im Rahmen des Satzungszweckes der Bürgerstiftung Ostholstein und dient der Förderung mildtätiger Zwecke i.S.d. §53 Nr. 1 der Abgabenordnung, der Förderung der Bildung und Erziehung und der Förderung der Wohlfahrtspflege.

Dabei dienen insbesondere die Grundsätze und Leitgedanken des Lions Club Eutin und des Fördervereins Lions Club Eutin e.V. als Maßgabe für das Handeln der Stiftung.

Unser Informations-Flyer (654kBytes) als PDF-Dokument bietet Ihnen einen ersten Einblick.